Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1)  Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen unserer Firma und unseren Kunden für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote sowie für Verträge, die über unseren Online-Shop, abrufbar unter: https://heinrich-und-schleyer-shop.de/HuS-Shop-42-u/, geschlossen werden. Sie werden bei Erteilung des ersten Auftrages mit dem Kunden vereinbart und gelten für alle zukünftigen Aufträge auch dann, wenn auf ihre Geltung nicht nochmals ausdrücklich hingewiesen worden ist.

(2)  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; etwaige abweichende und/oder ergänzende Bedingungen des Kunden sind ausgeschlossen, wenn wir nicht ausdrücklich und schriftlich ihre Geltung bestätigen. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis etwaiger abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.

(3)  Diese AGB gelten nur gegenüber Kunden, sofern sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind. Der Verkäufer ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, einen Nachweis des Kunden über seine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zu verlangen.

(4)  Wir behalten uns das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern. Wir werden dem Kunden die Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten mitteilen und ihm diese übermitteln. Erfolgt innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung keine Zustimmung des Kunden zu den geänderten Geschäftsbedingungen, sind wir dazu berechtigt, das jeweils betroffene Vertragsverhältnis zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen oder es zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen.

 

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§ 2 Vertragsschluss

(1)  Unsere Angebote, mündlich oder schriftlich, sind immer freibleibend und unverbindlich. Aufträge des Kunden werden erst rechtsverbindlich, wenn diese von uns mindestens in Textform bestätigt werden oder wenn sie von uns ausgeführt werden.

(2)  Maßgebend für Art, Umfang und Zeit der Lieferungen oder Leistungen ist unsere Auftragsbestätigung.

(3)  Hinsichtlich der in Prospekten, Abbildungen, Zeichnungen und anderen Beschreibungen angegebenen Leistungen, insbesondere hinsichtlich der Maße, Farben, Konstruktionen und Formen sowie sonstiger Merkmale, durch welche die Verwendung zu dem vertragsgemäßen Zweck nicht eingeschränkt wird, behalten wir uns handelsübliche Abweichungen vor, ohne dass der Kunde Ansprüche daraus herleiten kann.

(4)  Abbildungen, Zeichnungen, Maße und Gewichtsangaben sowie sonstige technische Daten oder Angaben stellen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie dar. Zugesicherte Eigenschaften oder Haltbarkeits- oder Beschaffenheitsgarantien müssen besonders schriftlich vereinbart werden.

 

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§ 3 Vertragsschluss im Online-Shop und besondere Bestimmungen zur Abwicklung

(1)  Für Bestellungen über unseren Online-Shop gelten die Bestimmungen dieses § 3 ergänzend. Gegenstand des jeweiligen Vertrages ist der Warenverkauf durch uns an den Kunden über den Online-Shop.

(2)  Die im Online-Shop enthaltenen Artikelbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote unsererseits dar, sondern dienen als Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.

(3)  Der Kunde kann im Online-Shop eine Bestellung der Ware vornehmen. Nach Hinzufügen der Artikel in den virtuellen Warenkorb und Angabe seiner Daten, betätigt der Kunde den Button, der den Bestellvorgang abschließt.  Nach Absendung der Bestellung erhält der Kunde eine Bestellbestätigung, in welcher seine Daten und die Bestellung noch einmal aufgeführt sind, welche noch nicht die Annahme darstellt. Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung durch uns bzw. durch die Lieferung der bestellten Waren zustande, je nachdem welche der genannten Alternativen zuerst eintritt.

(4)  Der Vertragstext wird dem Kunden nach der Bestellung per E-Mail übersandt. Darüber hinaus können Kunden, die ein Kundenkonto angelegt haben, ihre jeweiligen Bestellungen über das Kundenkonto jederzeit nach Vertragsschluss aufrufen.

(5)  Im Rahmen der Bestellung über den Online-Shop kann der Kunde ein Kundenkonto anlegen. Die Bestellung ist auch als Gast möglich.

(6)  Die Lieferfristen und Versandmodalitäten für Bestellungen über den Online-Shop ergeben sich aus der Artikelbeschreibung. Lieferzeitangaben sind jedoch unverbindlich, soweit sie nicht von uns ausdrücklich zugesichert wurden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des § 6 dieser Bedingungen.

(7)  Vor verbindlicher Bestellung der Waren über den Online-Shop kann der Kunde mögliche Eingabefehler in dem Bestellformular durch aufmerksames Lesen und die Prüfung der eingegebenen Informationen erkennen. Der Kunde kann seine Eingaben, die er im Rahmen des Bestellprozesses gemacht hat, über die Maus und die Tastatur korrigieren, solange er den Bestellvorgang noch nicht beendet und die Bestellung abgeschickt hat.

(8)  Der Vertragsschluss findet ausschließlich in deutscher Sprache statt.

(9)  Wir dürfen uns zur Erfüllung unserer Leistungspflichten der Hilfe Dritter bedienen.

 

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§ 4 Preise

(1)  Alle Preise verstehen sich als Netto-Europreise zuzüglich der jeweils gültigen, gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Vergütungshöhe sowie der Abrechnungsmodus richten sich nach dem Angebot, den jeweiligen vertraglichen Vereinbarung oder nach diesen Geschäftsbedingungen, insbesondere nach diesem § 4 und nach § 8 (Zahlungsbedingungen und Verzug).

(2)  Wenn nichts anderes vereinbart ist, berechnen wir den am Liefertag gültigen Preis. Ist der jeweils gültige Preis im Vergleich zu dem im Katalog genannten Preis höher, wird der Kunde hierüber informiert. Im Fall einer Preiserhöhung, kommt der Vertrag erst zustande, wenn der Kunde dem abweichenden höheren Preis mindestens in Textform zugestimmt hat.

(3)  Die Preise bei Bestellungen über den Online-Shop ergeben sich aus der jeweiligen Artikelbeschreibung.

 

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§ 5 Kostenvoranschlag und Besonderheiten bei Werkverträgen

(1)  Ein von uns abgegebener Kostenvoranschlag wird mit Ablauf von vier Wochen nach der Versendung bzw. der persönlichen Übergabe des Kostenvoranschlags ungültig.

(2)  Kostenvoranschläge sind für den Kunden nur dann kostenpflichtig, wenn dies mit dem Kunden so vereinbart wird. Selbiges gilt für Vorarbeiten wie die Erstellung von Leistungsverzeichnissen, Projektierungsunterlagen, Plänen, Zeichnungen und Modellen, die vom Kunden angefordert werden. Wird auf Grund des Kostenvoranschlags ein Auftrag erteilt, so entfallen die Kosten für den Kostenvoranschlag; etwaige für den Kostenvoranschlag bereits geleistete Zahlungen des Kunden werden auf die Auftragsrechnung dann angerechnet.

(3)  Soweit es sich bei der vertraglich geschuldeten Leistung um eine Werkleistung handelt, werden wir dem Kunden die Fertigstellung der Leistung mitteilen. Der Kunde ist verpflichtet das vertragsgemäß hergestellte Werk abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.

(4)  Der Kunde ist verpflichtet die Leistung unverzüglich zu prüfen und uns etwaige Mängel binnen 10 Tagen in Textform mitzuteilen.

(5)  Das Werk gilt als abgenommen, wenn wir dem Kunden nach Fertigstellung des Werks eine Frist zur Abnahme gesetzt haben und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat.

(6)  Nimmt der Kunde die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung, so gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Tagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt.

(7)  Einzelne Leistungen von uns können Gegenstand von Teilabnahmen sein, sofern die Teilabnahme dem Kunden zumutbar ist. Hat der Kunde eine vorbehaltlose Teilabnahme erklärt, kann er eine Verweigerung der Gesamtabnahme nicht auf Mängel der entsprechend abgenommenen Teilleistung stützen, welche bereits im Zeitpunkt der Teilabnahme für ihn erkennbar waren und nicht gerügt wurden. Sollte der Kunde trotz des endgültigen Scheiterns der Gesamtabnahme entsprechend abgenommene Teilleistungen produktiv genutzt haben, wird er uns für die gezogenen Nutzungen einen angemessenen Wertersatz bezahlen.

(8)  Die Abnahme bedarf einer Erklärung zumindest in Textform.

(9)  Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Kunden über.

 

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§ 6 Lieferungen, Gefahrübergang, Rücktritt

(1)  Die von uns angegebenen Liefertermine gelten nur dann als vertraglich vereinbarte Fixtermine, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Ansonsten handelt es sich bei von uns angegebenen Lieferfristen um ca.-Fristen; aus einer nicht von uns zu vertretenden Überschreitung dieser voraussichtlichen Liefertermine können keine Ersatzansprüche hergeleitet werden.

(2)  Zu Teilleistungen sind wir berechtigt. Jede Teilleistung wird als eigenständige Leistung behandelt. Bei teilweiser Lieferung kann der Kunde vom ganzen Vertrag nur dann zurücktreten, wenn die restliche Vertragserfüllung für ihn ohne Interesse ist.

(3)  Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der körperlichen Übergabe der Ware an den Kunden über. Beim Versendungskauf geht die vorgenannte Gefahr jedoch bereits mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über. Erfolgt der Versand auf Wunsch des Kunden durch unsere eigenen Fahrzeuge, so geht die vorgenannte Gefahr mit Verladung der Ware auf unsere Fahrzeuge auf den Kunden über.

(4)  Der Übergabe im Sinne des § 6 Absatz 3 steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug mit der Annahme der Ware ist.

(5)  Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe für den Fall der Nichtabnahme oder verspäteter Abnahme der Lieferungen ist für beide Vertragsteile und in jedem Fall unzulässig.

(6)  Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben (bspw. höhere Gewalt) oder auf Grund der Nichterfüllung ihrer Lieferverpflichtung durch unsere Lieferanten, trotz des Abschlusses eines entsprechenden Deckungsgeschäfts unsererseits, (Selbstbelieferungsvorbehalt), nicht einhalten können, verlängert sich die Lieferzeit automatisch angemessen. Wir werden den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Unsere gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte sowie die gesetzlichen Vorschriften über die Abwicklung des Vertrags bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt. Unberührt bleiben auch die Rücktrittsrechte des Kunden gemäß diesem § 6.

(7)  Dauert die in § 6 Absatz 6 genannte Behinderung länger als drei Monate, ist der Kunde nach angemessener Fristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten und unter Ausschluss weitergehender Rechte die Rückzahlung etwaiger geleisteter Vorauszahlungen zu verlangen.

(8)  Wird die Ware vom Kunden zehn Tage nach dem bestätigten Liefertermin ganz oder teilweise nicht abgenommen oder bei Lieferung auf Abruf, einschließlich des Abrufs von Teilmengen, nicht innerhalb von zehn Tagen nach Datum des bestätigten Verfügbarkeitstermins abgerufen, so sind wir – soweit nicht abweichend vereinbart – berechtigt, wahlweise die Ware einzulagern und ein angemessenes Lagergeld in Rechnung zu stellen oder nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist den Auftrag ganz oder teilweise zu stornieren und eine Stornogebühr, als pauschale Aufwandentschädigung, in Höhe von fünf Prozent des stornierten Netto-Auftragswertes vom Kunden zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass die tatsächliche Belastung nicht entstanden oder geringer ausgefallen ist.

(9)  Entstehen nach Vertragsabschluss konkrete und ernsthafte Bedenken gegen die Zahlungsbereitschaft, Kreditwürdigkeit und/oder Zahlungsfähigkeit des Käufers (insbesondere durch Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Abweisung eines Insolvenzantrags mangels Masse, Zahlungsverzug mit zwei aufeinanderfolgenden Raten oder eine negative Bonitätsauskunft), können wir vor Lieferung und in Abänderung der getroffenen Vereinbarung Vorauszahlung oder Sicherheit verlangen oder im Falle der bereits erfolgten Lieferung vom Vertrag zurücktreten.

(10)  Im Falle eines Rücktritts nach § 6 Absatz 9 haben wir Anspruch auf Ausgleich der Aufwendungen, des Nutzungsvorteils und der Wertminderung der Waren nach deren Rückgabe an uns wie folgt:

•   Für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen wie Transport- und Montagekosten usw. erfolgt seitens des Kunden Ersatz in Höhe der uns tatsächlich entstandenen Kosten.

•   Für die Bewertung der entstandenen Wertminderung und des dem Kunden entstandenen Nutzungsvorteils der gelieferten Waren gelten, sofern kein Abzahlungsgeschäft vorliegt, vorbehaltlich eines anderweitigen Nachweises durch uns oder den Kunden, folgende Pauschalsätze v. H. (%) vom vereinbarten Nettokaufpreis:

Rückgabe innerhalb des 1. Halbjahres: 25 %

Rückgabe innerhalb des 2. Halbjahres: 35 %

Rückgabe innerhalb des 3. Halbjahres: 45 %

Rückgabe innerhalb des 4. Halbjahres: 55 %

Rückgabe innerhalb des 3. Jahres: 60 %

Rückgabe innerhalb des 4. Jahres: 75 %

Rückgabe innerhalb des 5. Jahres oder 6. Jahres: 85 %

[Beispiel: Nettokaufpreis 1.000,00 EUR; Rückgabe bei uns eingehend nach sieben Monaten => 35 % x 1.000,00 EUR = 350,00 EUR sind an uns insgesamt auf Grund Wertminderung der Ware und zum Ausgleich des dem Kunden entstandenen Nutzungsvorteils zu bezahlen.]

Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Wareneingangs bei uns. Der Kunde kann jedoch den Nachweis führen, dass uns keine oder nur geringere Einbußen entstanden sind bzw. dass der Nutzungsvorteil tatsächlich geringer zu bemessen ist.

 

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§ 7 Mängelansprüche, Verjährung, Haftung

(1)  Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§ 377 HGB) nachgekommen ist. Bei offensichtlichen Mängeln hat der Kunde die Mängelrüge unverzüglich bei der Ablieferung anzuzeigen, bei versteckten Mängeln ebenfalls unverzüglich, jedoch auf keinen Fall später als 14 Tage nach der Entdeckung des Mangels. Die Anzeige hat schriftlich zu erfolgen. Wir haften nicht, wenn der Kunde diese Fristen nicht eingehalten hat, es sei denn, wir haben den Mangel arglistig verschwiegen.

(2)  Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

(3)  Der Kunde wird uns bei der Mangelfeststellung und -beseitigung unterstützen.

(4)  Bei Vorliegen eines Sach- oder Rechtsmangels behalten wir uns die Wahl der Art der Nacherfüllung vor.

(5)  Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist dann jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

(6)  Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit infolge nur geringfügiger Mängel, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.

(7)  Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist; der Schadensersatz beschränkt sich dann auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache; dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

(8)  Abweichend von den gesetzlichen Regelungen beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung bzw. Abnahme. Unberührt bleiben gesetzliche Sonderregelungen für dingliche Herausgabeansprüche Dritter, bei Arglist des Verkäufers und für Ansprüche im Lieferantenregress bei Endlieferung an einen Verbraucher.

(9)  Die in Absatz 8 genannten Verjährungsfristen gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen.

(10)  Die Ansprüche nach § 634 Nr. 1, 2 und 4 BGB verjähren bei Werken, dessen Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache oder in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht, nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt der Abnahme.

(11)  Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen für Mängel, die durch äußere, nicht von uns zu vertretende Einflüsse, oder durch unsachgemäße Nutzung des Kunden verursacht werden. Sie entfällt ebenfalls, wenn der Kunde selbst oder Dritte Änderungen und/oder Ergänzungen an unseren Leistungen ohne unsere ausdrückliche Genehmigung in Textform vornehmen. Der Kunde kann jedoch den Gegenbeweis erbringen, dass die jeweilige Veränderung und/oder Ergänzung nicht ursächlich für den Mangel ist

(12)  Die Liefermengen dürfen von Bestellmengen unerheblich abweichen. Berechnet wird in jedem Fall die tatsächlich gelieferte Menge.

(13)  Erhält der Kunde im Falle der Selbstmontage eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

(14)  Ein Mangel liegt nicht vor, wenn Schäden an der Ware beim Kunden durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur- und Witterungseinflüsse oder durch unsachgemäße Behandlung entstehen.

(15)  Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

(16)  Eine Selbstvornahme durch den Kunden ist ausgeschlossen.

(17)  Wir haften unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(18)  Für sonstige Schäden haftet wir nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).

(19)  Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

(20)  Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch die unsere Erfüllungsgehilfen.

(21)  Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

 

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§ 8 Zahlungsbedingungen und Verzug

(1)  Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen innerhalb einer Woche nach Rechnungszugang zu leisten.

(2)  Wir behalten uns vor, ins Ausland nur gegen Vorauskasse oder Nachnahme zu liefern.

(3)  Ungeachtet einer gegenteiligen Leistungsbestimmung durch den Kunden werden Zahlungen zunächst auf ältere Schulden, und zwar zunächst auf Kosten, Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.

(4)  Der Kunde kann nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn der Gegenanspruch des Kunden rechtskräftig festgestellt, von uns unbestritten oder anerkannt ist.

(5)  Der Kunde kommt, ohne weitere Erklärung unsererseits, 10 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er die Forderung nicht bezahlt hat.

(6)  Wir sind berechtigt, für jede Mahnung pauschale Mahnkosten in Höhe von 2,50 € gegenüber dem Kunden geltend zu machen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung weiterer Mahnkosten bleibt ausdrücklich vorbehalten.

(7)  Bei Verzug des Kunden, Wechselprotesten oder begründeten Bedenken an seiner Zahlungsfähigkeit (insbesondere bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Zahlungsverzug mit zwei aufeinanderfolgenden Raten oder einer negativen Bonitätsauskunft) werden alle offenstehenden Rechnungen zur sofortigen Zahlung fällig.

(8)  Wechsel und Schecks werden nicht an Erfüllungsstatt geleistet angesehen. Es werden Wechsel, Schecks und Wertpapiere allenfalls unter Vorbehalt aller Rechte und ohne Gewähr für rechtzeitige Vorlegung übernommen. Diskont und Nebenspesen gehen zu Lasten des Kunden.

(9)  Das Recht zur Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche durch uns bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

(10)  Kunden können Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen gegenüber uns in Textform erheben. Rechnungen gelten als vom Kunden genehmigt, wenn ihnen nicht binnen vier Wochen nach Zugang widersprochen wird. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs.

(11)  Gerät der Kunde im Fall eines Werkvertrags mit einer Teilzahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, die Arbeiten mit sofortiger Wirkung bis zum Ausgleich der fälligen Forderung auszusetzen.

(12)  Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung sind die durch uns bereits erbrachten Leistungen bis zum Wirksamwerden des Beendigungstatbestandes entsprechend der vertraglichen Regelung durch den Kunden zu vergüten. Etwaige gesetzliche Ansprüche, die uns auf Grund einer vorzeitigen Beendigung zustehen, werden hiervon nicht berührt. Etwaige Ansprüche aus dieser Nummer sind im Rahmen gesetzlich entstehender Ansprüche anzurechnen.

 

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§ 9 Eigentumsvorbehalt

(1)  Bis zur Erfüllung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden bestehenden Forderungen gilt Eigentumsvorbehalt an allen gelieferten Waren (Vorbehaltsware). Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns. Er verpflichtet sich, die Vorbehaltsware gesondert aufzubewahren und auf Verlangen den Aufstellungsort mitzuteilen.

(2)  Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regel- mäßig durchzuführen. Kosten und Forderungen aus Schäden bzgl. der Vorbehaltsware trägt der Kunde.

(3)  Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern, solange er nicht im Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber an uns ab; wir nehmen die Abtretung bereits jetzt an. Der Kunde ist aber widerruflich ermächtigt, die Forderungen im eigenen Namen einzuziehen.

(4)  Treten Umstände ein oder werden Umstände bekannt, die eine erhöhte Risikobewertung der Forderungen gegen den Kunden rechtfertigen, muss der Kunde auf Aufforderung die in Absatz 3 genannte Abtretung offenlegen und uns die zum Einzug der abgetretenen Forderungen erforderlichen Auskünfte und Unterlagen aushändigen.

(5)  Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware (bspw. Pfändung) muss der Kunde den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Bei einer Beschädigungen oder Vernichtung der Vorbehaltsware muss uns dies der Kunde unverzüglich mitteilen. Einen Besitzwechsel der Vorbehaltsware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

(6)  Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, können wir die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurücknehmen oder Abtretung des Herausgabeanspruchs des Kunden gegen Dritte verlangen. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

(7)  Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.

(8)  Wird die Vorbehaltsware oder die daraus vom Kunden hergestellten Waren vom Kunden veräußert oder auf Grund eines Werk- oder Dienstvertrages bei einem Dritten eingebaut oder verarbeitet, geht die dem Kunden gegen seinen Vertragspartner hieraus zustehende Forderung bis zur Höhe unserer Kaufpreisansprüche gegen den Kunden auf uns über. In diesem Umfang tritt der Kunde bereits jetzt die Ansprüche an uns ab; wir nehmen bereits jetzt diese Abtretung an.

 

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§ 10 Mitwirkungspflichten

(1)   Die Pflichten des Kunden ergeben sich aus den individuellen Vereinbarungen und/oder diesen Geschäftsbedingungen.

(2)  Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen. Erkennt eine Vertragspartei, dass Angaben und Anforderungen, gleich ob eigene oder solche der anderen Vertragspartei, fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat sie dies und die ihr erkennbaren Folgen der anderen Partei unverzüglich mitzuteilen. Die Parteien werden dann nach einer interessengerechten Lösung suchen und anstreben, diese, gegebenenfalls nach den Bestimmungen über Leistungsänderungen, zu erreichen. Die Mitwirkungspflichten des Kunden ergeben sich grundsätzlich aus dem jeweiligen Angebot und diesen Bedingungen. Die Aufzählung der genannten Verpflichtungen ist dabei nicht abschließend. Insbesondere erbringt der Kunde folgende Leistungen unentgeltlich:

a)    Der Kunde ist verpflichtet, bei Abschluss des Vertrages seine Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Sollten sich Änderungen ergeben, sind diese uns gegenüber unverzüglich mitzuteilen.

b)    Der Kunde ist verpflichtet uns alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

c)    Der Kunde stellt sicher, dass jedwede in der Verantwortung Dritter stehende Leistung, welche unsere Leistungserbringung beeinflussen oder mit dieser in Zusammenhang stehen kann/steht, termin- und qualitätsgerecht erbracht wird und wir alle erforderlichen Informationen und Ergebnisse rechtzeitig zur Verfügung gestellt bekommen.

(3)  Bei nicht erbrachter bzw. nicht vollständig und/oder korrekt erbrachter Mitwirkungspflicht des Kunden steht uns eine zusätzliche Vergütung des dadurch verursachten Mehraufwandes, zu den jeweils vereinbarten Stundensätzen gemäß den Angaben in dem Angebot bzw. der individuellen Vereinbarung zu.

(4)  Kommt der Kunde nach angemessener Fristsetzung seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, sind wir dazu berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.


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§ 11 Höhere Gewalt

Wir sind von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben sowie behördliche Maßnahmen, Epidemien und Pandemien.

 

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§ 12 Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand, salvatorische Klausel

(1)  Zahlungs- und Erfüllungsort für alle wechselseitigen Verpflichtungen ist unser Firmensitz in Kitzingen.

(2)  Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Bestimmung. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(3)  Ausschließlicher Gerichtsstand ist Würzburg.

(4)  Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(5)  Sollte eine oder mehrere Regelungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine andere, zulässige Bestimmung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

 

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Stand: 08.10.2025

 

Heinrich & Schleyer GmbH
Otto-Hahn-Straße 1
97318 Kitzingen

Geschäftsführer:
Frau Barbara Schleyer
Herr Richard Schleyer

Tel.: 09321/9392-0
Fax: 09321/9392-51
E-Mail: info@heinrich-und-schleyer.de

Handelsregister Würzburg HRB Nr. 2684
Umsatzsteuer-Ident-Nr.: DE 134173263
Steuer-Nr.: 257/12820422